Bestimmungen und Auflagen: (gültig sind nur die Bestimmungen und Auflagen auf der jeweilig ausgegebenen, gültigen
Jahreskarte/Tageskarte)
1. Der Fischereierlaubnisschein für unsere Vereinsweiher hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Mitgliederausweis des Fischereivereins Irlbach-Straßkirchen e.V., der gültigen
Beitragsmarke und dem staatlichen Fischereiausweis.
2. Es darf mit zwei Handangeln nur vom Ufer aus gefischt werden.
-Schonzeit Hecht + Zander: 15.02. -30.04 (einschließlich)
3. Das Angeln bzw. Anfüttern ( und andere zum Angeln gehörende Tätigkeiten) sind nur noch
vom Ufer aus gestattet.
4. Fangbeschränkung:
-Raubfische ( Hecht, Zander ) täglich 1 Stück
-Friedfische ( Karpfen, Schlei, Weißfische ) täglich 3 Stück
5. Mindestmaße:
Karpfen 35 cm Schleie 30 cm
Hecht 60 cm Zander 50 cm
Im übrigen gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten für Niederbayern.
6. Blinkern und Ziehen ist nur in den Wallersdorfer Weihern erlaubt.
7. Sollten Plastikbojen in den Weihern schwimmen, ist das Fischen so lange untersagt, bis diese
wieder entfernt werden. Dies ist eine gesetzliche Maßnahme zwecks Fischbesatzes.
8. Schwarzmeergrundeln dürfen nicht als Köderfische verwendet und auch nicht in das Gewässer eingebracht werden.
9. Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten.
10. Jeder Erlaubnisscheininhaber ist verpflichtet, untermaßige Fische in jedem Fall unverzüglich ins Wasser zurücksetzen.
11. Beim Angeln sind Kescher, Maßband und Lösezange mitzuführen.
12. Nach dem Fang eines maßigen Fisches ist dieser sofort in die Fangliste einzutragen. Dieses ist auf Verlangen eines Fischereiaufsehers vorzuzeigen und bei der nächstjährigen Kartenausgabe wieder abzugeben.
13. Auf die Reinhaltung des Gewässers und der umgebenden Grünflächen ist Sorge zu tragen.
14. Die Nichtbeachtung der Bedingungen oder sonstiger Missbrauch des Erlaubnisscheines hat den Entzug bzw. bei Mitgliedern auch den eventuellen Vereinsausschluss zur Folge. Eine
Rückerstattung der Gebühr oder des Vereinsbeitrages entfällt.
Wallersdorf Weiher 1
Wallerdorf Weiher 2
Schambach Weihern